Rauchwarnmelder
Ab dem 1.01.2018 sind Rauchwarnmelder auch in Bayern Pflicht. Bis zu diesem Datum müssen Haus- und Wohnungseigentümer Ihre Objekt nachgerüstet haben.
Hierbei gibt es eindeutige Vorschriften, wo und wie diese Melder in Ihren Räumen angebracht werden müssen.
Wie sind vom TÜV Rheinland zertifiziert worden und stehen Ihnen gerne bei Planung und Montage zur Seite.